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BG-Antrag zu parkenden LKW in der Stadt

Antrag zur zunehmenden Anzahl parkender LKW in der Soester Innenstadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ruthemeyer,

wir bitten, diesen Antrag im zuständigen Ausschuss zu behandeln sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den innerstädtischen Parkraum und die Verkehrsflächen dahingehend zu prüfen, ob diese für das Parken schwerer Nutzfahrzeuge (> 7,5to) geeignet sind.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Parkverbotszonen für schwere Nutzfahrzeuge (> 7,5to) auszuweisen und den ruhenden LKW-Verkehr auf die Einhaltung zu überprüfen.
  2. Die Verwaltung unterbreitet einen Vorschlag für ein drakonisches Bußgeld dass bei Zuwiderhandlungen gegen das Parkverbot verhängt wird.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Städte- und Gemeindebundes, das Problem parkender LKW in Innenstädten zu thematisieren und bei den zuständigen Ministerien vorzubringen.

Begründung:

In letzter Zeit ist vermehrt und mit zunehmender Tendenz festzustellen, dass LKWs in Straßen und an Straßen in der Innenstadt abgestellt werden. Im günstigsten Falle behindern Sie dort, wo sie abgestellt werden, nur die Sichtbeziehungen auf Kreuzungen, Verkehrszeichen oder den Radverkehr. In schwerwiegenderen Fällen beschädigen sie die städtische Infrastruktur indem Verkehrszeichen u.ä. beim Rangieren angefahren werden. Auch sind die Straßenrandstreifen und Parkbuchten häufig nicht für derartige Belastungen ausgelegt.

Vielfach ist zu erkennen, dass es sich bei den abgestellten LKW nicht um Fahrzeuge von Soester Firmen handelt, sondern um Fahrzeug ortsfremder Unternehmen,  bei denen der Fahrer z.B. in Soest wohnt und das Fahrzeug mit nach Hause nimmt. In Wohnstraßen und Wohngebieten abgestellte LKW nehmen nicht nur die Sicht in Kreuzungen und auf Verkehrszeichen, sondern belegen auch die ohnehin knappen Parkmöglichkeiten der Anwohner. In der Anlage sind Bilder angefügt, die einige Beispiele zeigen.

In anderen Städten ist das Problem ebenfalls bekannt und es besteht leider nur wenig rechtliche Handhabe gegen diese Unsitte. Insofern sind Bürgermeister und Verwaltung aufgerufen, im Rahmen des Städte- und Gemeindebundes mit Gleichgesinnten entsprechende Initiativen bei den Ministerien von Bund und Land vorzubringen um mögliche gesetzliche Regelungen anzustoßen.

Wir bitten um Antragsgemäße Beschlussfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kappelhoff
für die BG-Fraktion

(Anlage mit Fotos hier nicht aufgeführt)

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Seit mehr als 60 Jahren sind wir im Einsatz für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Soest - offen, unabhängig und bürgernah ist unsere Politik.

Die BG Soest e.V. wurde 1959 gegründet. Damit sind wir eine der ältesten unabhängigen Wählergemeinschaften in NRW. Seit 1969 stellen wir fast durchgängig die drittstärkste Fraktion im Soester Rat und sind somit ein fester Bestandteil der Kommunalpolitik in Soest.

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