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Erhalt der Bürgermeinsterstichwahl für mehr Demokratie vor Ort

 

Frage der Woche vom Soester Anzeiger: Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat die Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahl gekippt. D.h. Im kommenden Herbst wird es auch in Soest wieder zur Stichwahl kommen, wenn der erste Wahlgang keine Mehrheit für einen Kandidaten bringt. Die Fragen: Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Gerichts? Und: Welche Konsequenzen hat das für Ihre Partei hinsichtlich der Aufstellung eines eigenen Kandidaten?

Soest, 07.01.2020 Das Verfassungsgericht hat sich mit seiner Entscheidung, die Stichwahlen bei der Bürgermeisterwahl beizubehalten, für mehr Demokratie bei den Kommunalwahlen ausgesprochen. Rein rechnerisch heißt das, dass parteilose Kandidaten/innen und diejenigen kleinerer Parteien eine größere Chance haben, gewählt zu werden als mit nur einem Wahlgang. Die BG-Junges Soest befürwortet daher als Wählergemeinschaft die Beibehaltung der Stichwahl. Unsere Entscheidung, einen eigenen Kandidaten oder eine eigene Kandidatin aufzustellen oder einen Bürgermeisterkandidaten/in einer anderen Fraktion zu unterstützen, hängt davon jedoch nicht ab. Dafür ist ausschließlich die Eignung und Verfügbarkeit einer Person ausschlaggebend. Unser Vereinsvorstand wird für die nächste Mitgliederversammlung im Frühjahr einen Vorschlag erarbeiten, über den unsere Mitglieder dann entscheiden werden.

Jan Jäschke, Vereinsvorsitzender BG-Junges Soest e.V. (869 von 920 möglichen Zeichen inkl. Leerzeichen die uns der Soester Anzeiger als Wählergemeinschaft zur Verfügung stellt

Über uns

Seit mehr als 60 Jahren sind wir im Einsatz für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Soest - offen, unabhängig und bürgernah ist unsere Politik.

Die BG Soest e.V. wurde 1959 gegründet. Damit sind wir eine der ältesten unabhängigen Wählergemeinschaften in NRW. Seit 1969 stellen wir fast durchgängig die drittstärkste Fraktion im Soester Rat und sind somit ein fester Bestandteil der Kommunalpolitik in Soest.

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