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Saatkrähenbericht der Stadt macht Handlungsdruck deutlich

Die BG hatte den aktuellen Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Saatkrähenbestände im Stadtgebiet heute in der Fraktionssitzung beraten. Die Mitglieder fordern, den Weg durch die gerichtlichen Instanzen konsequent weiter zu gehen, damit schärfere Maßnahmen gegen eine Ausweitung der Saatkrähenbestände in Soest umgesetzt werden können. Damit richtet sich die BG gegen den Beschlussvorschlag der Stadt zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 12. Mai 2016. (Details zur Sitzung hier im Ratsinformationssystem: http://bit.ly/24HxEOY)

„Das Maß der Belastung war schon vor Jahren voll. Das Lärmgutachten und die weiter stetig wachsenden Bestände bestätigt dies.“, macht BG-Fraktionsvorsitzender Andreas Kappelhoff deutlich. „Nachdem der Kreis schärfere Maßnahmen abgelehnt hat, muss nun konsequent geklagt werden. Notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof.“ Er fasst damit die Meinung der BG-Mitglieder zusammen, die sich am Montagabend einig waren, dass alle bisherigen Maßnahmen gescheitert sind. Die Ansicht, es wäre den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zuzumuten, mit Ohrenstöpseln zu schlafen, oder auf eigene Kosten Dreifach-Verglasungen einbauen zu lassen, teilt die BG nicht. Auch die Einschränkungen bei der Nutzung von Gärten ist ein drastischer Eingriff in die Eigentumsrechte der Betroffenen. Im Grundgesetz sei klar geregelt, dass nach Artikel 2 (2) die körperliche Unversehrtheit ebenso zu schützen ist wie unter Artikel 14 (1) das Eigentum. Wenn der Lärm von Straßenverkehr oder Bahn ausgeht, würden Lärmschutzwände gebaut. Gegen Lärm von Saatkrähen sollen sich dagegen die Bürgerinnen und Bürger selber schützen. Wo da die Gleichbehandlung bliebe, fragt sich die BG. Durch die permanente Belastung in den betroffenen Wohngebieten wird nach Meinung der BG die körperliche Unversehrtheit der Bewohner permanent gefährdet. Ebenso würden die Wohngebäude und Grundstücke entwertet. Gärten seien teilweise kaum noch nutzbar. Wenn die Gerichte hier den Schutz einer offensichtlich nicht bestandsgefährdeten Art über die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stellt, müssten Sie sich auch mit Regelungen des Schadenersatzes Die BG fordert daher die Verwaltung auf, den Klageweg konsequent im Sinne der politischen Beschlüsse weiter zu gehen.

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