Antrag zum Bebauungsplan Nr. 43 (ehem. Gelände Zuckerfabrik)
Mittwoch, 21. April 2010 um 12:58
Antrag zum TOP 3 der Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses 22.04.2010
Namens der BG-Fraktion beantrage ich, folgende Ergänzung der Beschlussvorschläge zu diesem Bebauungsplan aufzunehmen:
Die erforderlichen Lärmschutzwände und -wälle werden als Baulast aufgenommen und sind vom Investor, vor Erreichen der maximalen Ausbaustufe des Logistikzentrums, fertigzustellen.
Die Stadt Soest beteiligt sich zu 50 % an den Kosten der Lärmschutzmaßnahmen.
Begründung:
Durch das geplante Logistikzentrum im Bereich des Geländes der ehem. Zuckerfabrik entstehen auf den nörglichen Ringstraßen (Bergenring, Schleswiger Ring, Danziger Ring) sowie der Hammer Landstraße, zwischen der Zufahrt in das Gewerbegebiet und dem Kreuzungsbereich der Hammer Landstraße mit dem Bergenring, erhebliche Lärmimmissionen. Zusammen mit der zu erwartenden verkehrlichen Grundbelastung führt dies zu Lärmbelastungen für die angrenzenden Wohngebiete, die durch passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen auf ein zumutbares Maß gemildert werden müssen.
Da allein durch die Zunahme des Verkehrs auf den besagten Strßen keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen - über das bisher in den B-Plänen vorgesehene hinaus - erforderlich wären, sind die Kosten allein dem Investor des Logistikzentrums als Verursacher der Überschreitung zuzuordnen. Da jedoch die verkehrliche Grundlast ebenfalls einen erheblichen Beitrag zu den Lärmbelastungen leistet, wäre eine Kostenteilung verursachergerecht.
Auch angesichts der desolaten städtischen Haushaltssituation wäre eine Aufteilung der Kosten zu gleichen Teilen zumutbar.
Wir bitten, unseren Ergänzungsantrag in die Beratungen mit aufzunehmen und die Beschlussvorschläge entsprechend zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die BG-Fraktion:
gez. Pepinghege
