Unsere Ratsmitglieder
Andreas Kappelhoff
Fraktionsvorsitzender
Dipl.-Ing. Maschinenbau / Geschäftsführer
Oelmüllerweg 69
Tel.: 02921 12984
kappelhoff@bg-soest.de
Steffi Deitermann
stellv. Fraktionsvorsitzende
Handelsfachwirtin
Vorwerckweg 6b
Tel.: 017662330929
deitermann@bg-soest.de
Swetlana Strothkamp
Dipl.-Kauffrau
Steenstraeter Weg 8
Tel.: 02921 361218
strothkamp.sw@bg-soest.de
Unser Ortsvorsteher
Thorsten Kemper
Ortsvorsteher Katrop (parteilos)
Baumfeldweg 8
59494 Soest-Katrop
Tel.: 01602822145
Sie möchten dabei sein?
An den Sitzungen der BG-Fraktion kann jeder Soester Bürger teilnehmen.
Wir treffen uns immer Montags um 19 Uhr in unserem Büro (>> Termine).
Dort werden Themen vorbesprochen, die in den kommenden Ausschüssen oder Ratssitzungen behandelt werden.
Sie möchten einfach mal teilnehmen?
Sie sind jederzeit herzlich willkommen.
Eine Übersicht der Ausschüsse, in denen thematisch alle kommunalpolitischen Themen behandelt werden finden Sie hier.
Haben Sie Fragen, Wünsche, Anregungen . . . dann schreiben Sie an fraktion@bg-soest.de
Fraktionssatzung (2014)
§1 Zusammensetzung und Aufgaben
1. Die der BG Bürgergemeinschaft Soest e.V. angehörigen Mitglieder im Rat der Stadt Soest bilden eine Fraktion. Sie haben volles Stimmrecht.
2. Die Fraktion kann weitere Ratsmitglieder durch Mehrheitsbeschluss aufnehmen, wenn diese sich den kommunalpolitischen Grundsätzen der BG verpflichtet fühlen.
3. Die Fraktion berät die kommunalpolitische Arbeit im Rat und fasst entsprechende Beschlüsse. Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung werden in Abstimmung mit dem BG-Vorstand beschlossen.
4. Mit beratender Stimme nehmen an den Fraktionssitzung teil:
- die der BG angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner
- der Vorstand der örtlichen Bürgergemeinschaft
- die im Gemeindegebiet wohnenden BG-Mitglieder des Kreistages
5. Die Fraktion überträgt den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern für Sachentscheidungen im Bereich der Ausschüsse das Stimmrecht.
6. Für den öffentlichen Teil der Ratssitzungen sind die Fraktionssitzungen der BG für deren Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger offen.
7. Absatz 6. Findet keine Anwendung bei der Behandlung vertraulicher Angelegenheiten im Sinne des § 30 GO NW.
§2 Vorstand
1. Die Fraktion wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und derren/dessen Stellvertreter/in für die Dauer der Wahlperiode des Rates. Diese bilden mit dem/der Pressesprecher/in, der/die Mitglied des Rates sein muss, den Fraktionsvorstand.
2. Eine vorzeitige Abwahl des Fraktionsvorstandes bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder der Fraktion. Sie ist nur zulässig, wenn zu dieser Sitzung unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich eingeladen worden ist.
§3 Der/Die Fraktionsvorsitzende
1. Der/Die Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion nach innen und außen.
2. Er/Sie beruft die Fraktionssitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzung.
§4 Pflichten der Fraktionsmitglieder
1. Die Mitglieder der Fraktion sollten im Rat und seinen Ausschüssen die Gesamtlinie der Fraktion vertreten. Sie bleiben jedoch frei in ihrem Abstimmungsverhalten.
2. Die Mitglieder der Fraktion sind verpflichtet, an den Sitzungen der Fraktion, der Fraktionsarbeitskreise, des Rates und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilzunehmen.
3. Bei Verhinderung haben sich die Fraktionsmitglieder schriftlich oder mündlich beim Fraktionsvorsitzenden/bei der Fraktionsvorsitzenden oder im BG-Bürgerbüro abzumelden.
§5 Einberufung der Fraktionssitzungen
1. Die Fraktion tagt mindestens vor jeder Ratssitzung. Der/Die Vorsitzende lädt nach Bedarf zu weiteren Sitzungen ein. Auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von 1/3 der stimmberechtigten Fraktionsmitglieder muss eine Fraktionssitzung umgehend einberufen werden.
2. Die Fraktionssitzungstermine werden am Anfang eines jeden Jahres bekannt gegeben. Für weitere Fraktionssitzungen erfolgen die Einladungen schriftlich oder mündlich mit einer Frist von 7 Tagen. Bei Ausschluss eines Fraktionsmitgliedes ist schriftlich einzuladen.
§6 Tagesordnung
1. Bei Festsetzung der Tagesordnung berücksichtigt der/die Vorsitzende die Vorschläge des Vorstandes und der Fraktionsmitglieder. Die jeweilige Tagesordnung enthalten die Fraktionsmitglieder per e-mail, Fax oder als Tischvorlage.
§7 Beschlussfähigkeit
1. Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlussfähig, solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wurde.
§8 Abstimmungen
1. Abstimmungen erfolgen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
2. Beschlüsse werden grundsätzlich offen gefasst. Auf Antrag von 1/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss geheim abgestimmt werden.
3. Wahlen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag von 1/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss geheim abgestimmt werden.
§9 Anträge und Anfragen
1. Anträge und Anfragen von Fraktionsmitgliedern an den Rat oder seine Ausschüsse sind dem Fraktionsvorstand zuzuleiten.
2. Initiativanträge, die aus Zeitgründen nicht im Fraktionsvorstand beraten werden können, sind vor Einbringung dem/der Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis zu geben.
3. Für in Ausschüssen tätige sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen gilt die Regelung entsprechend.
§10 Protokoll
1. Über das Ergebnis der Abstimmungen in der Fraktion wird ein Protokoll geführt, das jedem Fraktionsmitglied zur Einsichtnahme vorliegt.
2. Stellt ein Fraktionsmitglied den Antrag, dass seine Ausführungen zu Protokoll genommen werden, so hat es diese schriftlich zu formulieren. Der/Die Schriftführer/in nimmt sie als Anlage zur Urschrift des Protokolls.
§11 Ausschluss aus der Fraktion
1. Die Fraktion kann auf Antrag ein Mitglied, welches in grober Weise die Fraktion geschädigt hat, ausschließen, wenn eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Mitglied nicht mehr zumutbar ist. Der Fraktionsausschluss erfolgt auf Antrag eines Fraktionsmitgliedes, nachdem dem auszuschließenden Fraktionsmitglied Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber den Fraktionsmitgliedern und dem Fraktionsvorstand gegeben worden ist, mit einer ¾-Mehrheit der anwesenden Fraktionsmitglieder (Bei weniger als 4 Fraktionsmitglieder mit einer 2/3-Mehrheit.)
§12 Fraktionsgeschäftsführer/in
1. Der Fraktionsvorstand wird ermächtigt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Fraktion eine/n Geschäftsführer/in für die Dauer der Wahlperiode anzustellen. Der/Die Geschäftsführer/in ist zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der/Die Geschäftsführer/in nimmt an allen Fraktionssitzungen teil, einschließlich der nichtöffentlichen.
§13 Annahme und Änderung des Statuts
1. Das Statut wird mit einfacher Mehrheit beschlossen und tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
2. Eine Änderung des Statuts ist nur möglich, wenn dies auf der Tagesordnung gestanden hat und wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Fraktion der Änderung zustimmt. Die Änderung des Statuts tritt erst in der nächsten Fraktionssitzung in Kraft.
Die Fraktionssatzung finden Sie hier als pdf-Dokument.